… Gastangler

Gastangler sind uns gerne willkommen!

Voraussetzung zur Vergabe einer Gastkarte ist der Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins und der Nachweis über mindestens 3 oder mehr Übernachtungsbuchungen bei einem offiziellen, gewerblichen Gastronomiebetrieb innerhalb der Gemeinde Altenbeken während des Zeitraumes der gültigen Angelerlaubnis.

Bei Interesse bitten wir, weitere Informationen beim Vorstand zu erfragen oder uns eine E-Mail zuzusenden..

Wir weisen darauf hin, dass mit dem Erwerb der Angelerlaubnis die Gewässerordnung des Angelvereins Altenbeken 1977 e.V. in Kraft tritt, die strickt einzuhalten ist. Eine Zuwiderhandlung zieht den sofortigen Entzug der Angelerlaubnis nach sich, ohne Rückerstattung der bereits entrichteten Angelgebühren.

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Mit besten Grüßen
und Petri Heil
Angelverein Altenbeken 1977 e.V.