Die Fischerhütte auf dem Vereinsgelände am Hammer steht in erster Linie der Öffentlichkeit als Schutzhütte oder als Rast- und Ruheplatz für Wanderer und Ausflügler frei zur Verfügung. Ebenso gilt das für den Gebrauch der fest installierten Bänke und Tische auf dem Gelände.
Sollen darüber hinaus die Hütte und das Gelände für Feiern oder ähnliche Anlässe belegt werden, ist vorab eine Anmeldung zur gebührenpflichtigen Nutzung erforderlich. Diese Gebühr wird erhoben, wenn zum genannten Zwecke die Hütte selbst, Gerätschaften daraus oder aus dem Inneren die Sitzgelegenheiten und die Tische in Gebrauch kommen.
*) Die Nutzung ist nur nach einer Anmeldung möglich.
Die Verwendung von Musikgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet!
Mit der Anmeldung folgt eine gebührenpflichtige Mietvereinbarung, insbesondere wenn im Rahmen geselligen Beisammenseins Feuer, wie etwa im Kamin der Hütte, an der offene Feuerstelle im Freien davor oder auf Grilleinrichtungen u. ä., entzündet werden. Bei einer größeren und länger andauernden Zusammenkunft ist vom Mieter die Beistellung einer mobilen Toiletteneinrichtung Voraussetzung für die Platzbelegung.
Wir sind bemüht, die Einrichtungen auf unserem Gelände für Ausflügler und Erholungssuchende sowie für angemeldete Zusammenkünfte in einem ordentlichen Zustand zu halten und bitten darum, dass die genutzten Einrichtungen von jedermann pfleglich behandelt werden. Dazu gehört gleichfalls, entstandene Abfälle in die bereitgestellten Abfallbehälter zu geben. Unter Umständen ist der Abfall mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen.
Die Fischerhütte ist Teil der sie umgebenden Natur. Von daher muss damit gerechnet werden, dass sich dort nach längerer Zeit der Nichtnutzung fleißige ‘Untermieter’, z.B. Insekten oder Vögel, einfinden. Bei rechtzeitiger Benachrichtigung werden wir, sofern es der Mieter für erforderlich hält, Spinnweben u.ä. vor dem vereinbarten Miettermin entfernen.
Hinsichtlich der beschriebenen, aktiven Nutzung unserer Einrichtungen ist ein entsprechend ausgefüllter Vertrag bei der Hüttenverwaltung einzureichen. Nach den gegebenen Umständen wird jeweils im Einzelfall über das Nutzungsrecht entschieden.
Mit Einreichung des Benutzungsvertrages allein entsteht jedoch noch kein Anspruch auf die Nutzung.
Auskunft über die Termine, zu denen die Fischerhütte gemietet werden kann, gibt die Hüttenverwaltung.