Nach dem Abangeln …

… sei noch einmal daran erinnert – obgleich es sicherlich alle wissen – dass das Angeln an der Beke bis zum Anangeln Anfang des nächsten Jahres, insbesondere aufgrund der in NRW gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeit in Fließgewässern, ausnahmslos zu ruhen hat.

Für den Angelteich gilt, wie in den letzten Jahren zuvor, weiterhin die Quote von 3 Forellen pro Kopf pro 7 Tage.

Da im oberen Zuchtteich die Zahl der Forellen verringert wurde, wird der Fütterungsdienst gebeten, darauf zu achten,  dort die Fütterung mit kleinen/kleinsten Mengen vorzunehmen. Aufgrund des trüben Wassers in den letzten Tagen, ließ sich nicht eindeutig bestimmen, ob überhaupt noch Forellen im oberen Zuchtteich vorhanden sind.

Wenn der Fütterungsdienst einen Überblick hat, bittet der Vorstand um eine Rückmeldung diesbezüglich.